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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ANGEBOTE
Wir als Firma Dietzz Immobilien GmbH, stützen unsere Ausführungen und die Inhalte der von uns erstellten Exposés auf die uns erteilten Auskünfte des Eigentümers, Besitzers oder
Verwalters. Die Angebote werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. WEITERGABE VON INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN
Unsere Angebote, Exposés und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt,
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt
infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so führt dies
ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHES
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer
Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen
ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den
ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses
unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem
von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag
abgeschlossen wird.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag
durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag
durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern
das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der
Person einer Partei liegenden Gründen, ausgeübt wird.
4. FOLGEGESCHÄFT
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag
weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem
zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
5. FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHES
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision
ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über Bundesbankdiskont
fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns
unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des
Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser Verlangen hin überlassen Sie uns eine
Vertragsabschrift.
6. PROVISIONSSÄTZE
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages
zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
Bei Grundstücks- und Immobilienkäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis
und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 7,14 incl. 19 MwSt
vom Käufer. Sollten Provisionen im Innenverhältnis vereinbart werden, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung.
Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen
Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Nettomonatsmieten vom Mieter.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3,5 Nettomonatsmieten. Bei
Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei
Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von
vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Nettomonatsmiete vom jeweiligen Auftraggeber.
Vermietung von Wohnungen
Bei Mietverträgen für Wohnungen werden 2 Nettomonatsmieten vom Mieter fällig. Die
vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in
gesetzlich vorgeschriebener Höhe.
7. TÄTIG WERDEN FÜR DRITTE
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich
tätig zu werden.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch
Dritte, insbesondere durch die Objekteigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren
innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach
Abwicklung des Maklervertrages.
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuruppin.
10. TEILUNWIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten
die gesetzlichen Bestimmungen.
Unser Büro:
Dietzz Immobilien
Uhlandstraße 27
10719 Berlin
2016 dietzz-immobilien.de